Pathologie

Trotz moderner Labormedizin und hochauflösender, bildgebender Verfahren können auch heute noch viele Erkrankungen nur über eine mikroskopische Untersuchung von Gewebe in der Pathologie diagnostiziert werden. Das Gewebe wird dem Patienten mittels endoskopischer oder operativer Verfahren entnommen. Die Probe ist häufig auch nur stecknadelkopfklein.

 

Der Untersuchung voran geht die Begutachtung von Gewebe mit bloßem Auge. Anhand dieser Makroskopie entscheidet der Pathologe, welchen Bereich er einer Mikroskopie unterziehen wird. Untersucht werden abnorme Veränderungen mit noch unklarer Ursache oder aufgrund eines konkreten Verdachts des behandelnden Fachmediziners.

Allen neuroendokrinen Zellen gemeinsam ist das Vorkommen kleiner (synaptischer) und großer (neurosekretorischer) Vesikel (intrazelluläre Bläschen), in denen Monoamine (chemische Substanzen) und/oder Peptidhormone gespeichert und stimulusabhängig freigesetzt werden.

Der Nachweis solcher neurosekretorischen Vesikel ist in Zusammenschau mit einer charakteristischen Morphologie diagnostisch für NET. Entsprechend den ENETS-Leitlinien und der WHO-Klassifikation wird für die Basisdiagnostik einer NET neben der konventionellen Morphologie (Erscheinungsbild) die immunhistochemische Analyse der neurosekretorischen Marker Chromogranin A (CgA) und Synaptophysin sowie des Proliferationsmarkers Ki67 gefordert.

 

Optionale klinisch orientierte Diagnostik

Die von der ENETS als optional bezeichnete klinisch orientierte Diagnostik kann zusätzliche Hinweise auf Art und Ursprung eines NET geben.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Der Nachweis der Produktion von Hormonen oder biogenen Aminen
  • Die immunhistochemische Analyse des Somatostatinrezeptors 2A (SSTR 2A) als Grundlage für die nuklearmedizinische Bildgebung und Therapie
  • Untersuchungen zur Identifizierung des Primärtumors bei Metastasen unklarer Herkunft

Die Molekularpathologie hat mit der Sequenzierung bzw. Entschlüsselung des menschlichen Genoms (Erbguts) an hoher Bedeutung gewonnen und stellt einen weiteren „Quantensprung“ in der Entwicklung der pathologischen Diagnostik dar. Die Möglichkeit, tumoröse, infektiologische, hereditäre (erbliche) und andere Erkrankungen genotypisch zu charakterisieren und das damit erheblich erweiterte Befundspektrum in die funktionelle Diagnostik einzubringen, macht eine Art maßgeschneiderte Therapie erst möglich.

 

Molekulargenetische Analyse

Durch die Analyse des Erbguts einer Tumorzelle können Abweichungen vom Normalen (Mutationen) entdeckt werden, um mögliche Angriffsziele für Medikamente aufzudecken, z. B. Immuntherapeutika oder molekular gezielte Therapien. Allerdings liefern sie in der Regel riesige Datenvolumen und die Herausforderung ist es die richtigen Biomarker zu identifizieren, die eine klinische Relevanz aufweisen.

Dazu werden Gewebeproben in archivierter Form oder als frisches Gewebe, das im Rahmen einer Biopsie oder anderer Verfahren in der Klinik gewonnen wurde, untersucht. Die Analyse dauert mehrere Wochen. Die Ergebnisse der Pathologie werden in einem molekularen Tumorboard diskutiert.

 

Wem gehört das Biopsiematerial?

Frisches, eingefrorenes oder in Paraffin konserviertes, aber ansonsten nicht weiter bearbeitetes Gewebe bleibt das Eigentum des Patienten, sofern es die Klinik oder das Labor der Pathologie aufbewahrt hat.

Der Patient kann sich dieses daher jederzeit aushändigen lassen, um zum Beispiel die Meinung eines zweiten Pathologen einzuholen.

Nicht als Tumorgewebe gelten aus der Probe angefertigte Schnittpräparate, die zur mikroskopischen Untersuchung auf Objektträger aufgetragen wurden. Da das Tumormaterial verarbeitet wurde, gehören sie nicht mehr dem Patienten, sondern sind Eigentum des pathologischen Instituts, das die Schnitte angefertigt hat. Für eine Zweitbegutachtung können sie vom Patienten allerdings jederzeit von der Pathologie angefordert werden, eventuell gegen Zahlung einer Gebühr.

Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Diagnoseverfahren.